Gremien des Bundestages kurz erklärt: Der Petitionsausschuss  Ältestenrat, Petitionsausschuss, Enquete Kommission – diese Begriffe hat wohl jeder schon mal gehört. Und doch ist oft unklar, was sich dahinter verbirgt. In einer kleinen Serie möchte ich nun jede Sitzungswoche eines der Gremien des Deutschen Bundestages etwas genauer erklären, beginnend mit dem Petitionsausschuss, der diese Woche seinen Jahresbericht 2019 vorgestellt hat. Sollten Sie einmal eine Bitte oder Beschwerde an den Bundestag richten, wird diese im Petitionsausschuss geprüft und beraten. Das Anliegen muss von allgemeinem Interesse sein und darf keine persönlichen Bezüge haben. Es muss sich dabei um eine Bitte handeln, deren Erfüllung im Zuständigkeitsbereich der Bundesebene liegt. Durch alle eingereichten Petitionen kann der Ausschuss genau erkennen, welche Gesetze noch einmal kritisch überprüft werden sollten, oder ob der Bundestag in einem bestimmten Anliegen aktiv werden sollte. Der Petitionsausschuss mit seinem Vorsitzenden Marian Wendt (CDU/CSU) setzt sich aktuell aus 28 Mitgliedern aller Fraktionen zusammen. 2019 sind 13.529 Petitionen eingereicht worden – 340 mehr im Vorjahr. Mit 3,3 Mio. registrierten Nutzern ist das Petitionsportal des Ausschusses zudem das mit Abstand erfolgreichste Internetangebot des Deutschen Bundestages.
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