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Radwans Notizen 2023/20
17.11.2023

Die aktuelle Ausgabe meines Newsletters beschäftigt sich zunächst mit einer historischen – aber erwartbaren – Klatsche für die Ampelregierung: Das Bundesverfassungsgericht erklärt den Haushalt der Ampel für verfassungswidrig und nichtig! Sehr bedauerlich finde ich jedoch, dass die Bundesregierung direkt mit Steuererhöhungen für die gebeutelte Gastronomiebranche reagiert. Darüber hinaus erkläre ich, weshalb ich die Neuregelung zum Geschlechtseintrag der Ampel kritisch sehe und was die Auflösung der Linksfraktion für die parlamentarische Praxis bedeutet. Darüber hinaus erfolgte diese Woche ein wichtiger Schritt zur Absenkung der Migrationsanreize.  

Ich wünsche Ihnen eine informative Lektüre!

Bundeshaushalt verfassungswidrig!

Diese Woche ist ein historisches Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit weitreichenden Auswirkungen auf die deutsche Haushaltspolitik ergangen. Das Bundesverfassungsgericht hat den zweiten Nachtragshaushalt für 2021 für nichtig erklärt. Ursprünglich wurde ein Sonderfonds, zur Bewältigung der Corona-Krise, von der Großen Koalition aufgenommen. In Notsituationen ist eine Ausnahme von der Schuldenbremse möglich.

Die Ampelregierung schichtete später die nicht abgerufenen Ermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro, trotz Warnungen, auf ihren sogenannten Klima- und Transformationsfonds um. Die Unionsfraktion hielt den Vorgang für verfassungswidrig, da sich das, anders als bei Corona, nicht mit einer Notlage begründen ließ und klagte, weil die Schuldenbremse umgangen wurde. Das Bundesverfassungsgericht gab der Union nun vollumfänglich Recht: Der Schattenhaushalt der Ampel verstoße gegen die Regeln der Schuldenbremse und sei verfassungswidrig, urteilten die Richter – es ist das erste Mal in der Geschichte der Bundesrepublik, dass ein derart einschneidendes Urteil zu einem Bundeshaushalt gefällt wurde.

Die Nutzung von schuldenfinanzierten Sondervermögen wird künftig in dieser Form nicht mehr möglich sein. In seiner Urteilsbegründung hob das Verfassungsgericht hervor, dass das Prinzip der Jährlichkeit umgangen wurde, da der Klimafonds Ausgaben für mehrere Jahre bündelte.

Dieses Urteil ist von historischer Bedeutung, da erstmals in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland ein Bundeshaushalt nicht nur für verfassungswidrig, sondern auch für nichtig erklärt wurde. Es hat weitreichende Konsequenzen für die Haushaltspolitik und bedeutet, dass die erste Amtshandlung von Bundesfinanzminister Christian Lindner, erdacht noch von seinem Vorgänger Olaf Scholz, verfassungswidrig war.

Karlsruhe hat mit dem Urteil die Selbstbedienungsmentalität der Ampelregierung gestoppt und die Schuldenbremse nachhaltig gestärkt. Schuldenfinanzierte Sondervermögen, Haushaltstricksereien und die Aushöhlung der Schuldenbremse sind somit keine Optionen mehr. Dieses Urteil stärkt gleichzeitig die Rechte des Bundestages erheblich. Denn das Haushaltsrecht ist im Grundgesetz geregelt: Nicht die Regierung, sondern das Parlament legt fest, wie das Geld der Steuerzahler verwendet wird.

Ich appelliere an die Bundesregierung, durch eine entsprechende Priorisierung der Ausgaben nun endlich auch eine Zeitenwende hin zu einer seriösen und soliden Haushaltspolitik einzuleiten.

Regierung schlägt beim Selbstbestimmungsrecht den falschen Weg ein

Diese Woche haben wir im Bundestag das vom Kabinett beschlossene Gesetz zum Selbstbestimmungsrecht des Geschlechtseintrags debattiert. Es sieht vor, dass Erwachsene ihren Geschlechtseintrag im Personenstand zukünftig per Selbsterklärung beim Standesamt ändern können. Eine externe Begutachtung oder verpflichtende Beratung ist im Gesetz der Ampel nicht mehr vorgesehen.

Das Geschlecht ist in unserer Gesellschaft ein wichtiges Kriterium bei der Zuteilung von Rechten und Pflichten. Dies betrifft beispielweise rechtliche Regelungen wie die Wehrpflicht im Spannungs- und Verteidigungsfall, Regelungen im Bereich des Arbeitsschutzes oder Gleichstellungsmaßnahmen wie Frauenquoten. Vor diesem Hintergrund sehen wir es als CDU/CSU-Fraktion sehr kritisch, dass die rechtlichen Auswirkungen, die die Möglichkeit eines voraussetzungslosen Wechsels des rechtlichen Geschlechts nach sich ziehen würde, von der Ampel ignoriert wurden.

Dies betrifft insbesondere den Zugang zu Frauenschutzräumen. Der Ansatz der Ampel sorgt hier nicht für rechtliche Klarheit und verlagert die Entscheidung über den Zugang zu Einrichtungen wie Frauensaunen oder Frauenhäusern auf den Bademeister, die Hausmeisterin oder die studentische Mitarbeiterin vor Ort. Zwar können diese von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und den Zugang verwehren. Damit setzen sie sich allerdings auch einer potenziellen Klage unter Verweis auf das Antidiskriminierungsgesetz aus. Auch im Sportbereich werden die Verbände mit den entsprechenden Entscheidungen, welche Personen zu einem sportlichen Wettkampf in der Disziplin der Frauen zugelassen werden, alleingelassen.

Ein weiterer Kritikpunkt, auf den wir als Unionsfraktion mehrfach eindringlich hingewiesen haben, betrifft die Regelungen für Kinder und Jugendliche. Hier sieht das Gesetz der Ampel vor, dass Minderjährige ab einem Alter von 14 Jahren die Änderung ihres Geschlechtseintrags mit Zustimmung der Eltern selbst beantragen können. Liegt die Zustimmung eines oder beider Elternteile nicht vor, kann diese durch ein Familiengericht ersetzt werden. Eine solche Aushebelung des Elternrechts und Einmischung in familiäre Angelegenheiten ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern auch gefährlich. Für Minderjährige unter 14 Jahren sollen die Eltern die Änderungserklärung abgeben können.

Diese Regelungen halten wir für sehr bedenklich. Zum einen lehnen wir es als Unionsfraktion ab, dass Kinder und Jugendliche ohne eine externe Begutachtung oder Beratung ihren Geschlechtseintrag wechseln können. Die Möglichkeit eines voraussetzungslosen Wechsels wird aus unserer Sicht weder der Lebenswirklichkeit von Kindern und Jugendlichen, die im Laufe des Heranwachsens immer wieder auch von Unsicherheiten bezüglich der eigenen Identität, Körperlichkeit und Sexualität geprägt ist, noch dem Schutzauftrag, den der Staat für Minderjährige innehat, gerecht. Zum anderen halten wir es für den falschen Weg, dass Minderjährige im Zweifel auch ohne die Zustimmung ihrer Eltern ihren Geschlechtseintrag ändern können. Diese Regelung birgt das Potenzial, den Familienfrieden stark zu gefährden.

Leistungen für Asylbewerber anpassen

Diese Woche haben wir im Bundestag den Antrag der Union zur Weiterentwicklung des Asylbewerberleistungsgesetzes debattiert. Bisher erhalten Asylbewerber (die etwas weniger als das Existenzminimum erhalten) nach 18 Monaten Anspruch auf Bürgergeld. Unser Antrag fordert, dass dieser Anspruch erst nach 36 Monaten besteht. Die Bearbeitungszeiten der Asylverfahren dauern heute in der Regel immer noch deutlich länger als 18 Monate.

Die verringerten medizinischen Leistungen (Begrenzung auf medizinische Grundversorgung) sollen künftig ebenfalls für den Zeitraum von 36 Monaten gelten. Damit sollen Migrationsanreize gesenkt und gleichzeitig Gelder gespart werden, die bei der Haushaltskonsolidierung helfen können.

Die Ministerpräsidentenkonferenz teilt die Einschätzung der Union parteiübergreifend, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Dies ist jedoch nur eine erste Maßnahme, ein Anfang.

Wir müssen derzeit alles tun, was dazu beträgt, die Zahl der Asylbewerber in Deutschland zu reduzieren, um unsere Infrastruktur vor dem Kollaps zu bewahren und die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung zu erhalten. In seinem Brandbrief vom 3. November enthüllte der Der Chef des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Hans-Eckard Sommer, dass die tatsächlichen Zahlen der Asylsuchenden in Deutschland weitaus höher sind, als offiziell von der Bundesregierung angegeben.

Während in den letzten Monaten jeweils etwas mehr als 30.000 Asylgesuche gemeldet wurden, gab es tatsächlich etwa 50.000 Zugänge im September und rund 55.000 im Oktober. Dies bedeutet, dass es insgesamt bereits 280.000 Asylgesuche gibt, im Vergleich zu den offiziell dargestellten 244.000. Die Gesamtzahl der Asylanträge im laufenden Jahr liegt damit inzwischen nicht nur über dem Vorjahr, sondern summiert sich auf den höchsten Wert seit 2016. Allein für 2023 werden über 300.000 Asylanträge erwartet. Unsere Kommunen sind zunehmend überfordert. Ihre Infrastruktur, also z.B. das Schulsystem, die Kitas und auch Teile der Gesundheitsversorgung, gelangen an ihre Grenzen.

Aufgrund der deutlich höheren Anzahl an Anträgen und den damit einhergehenden Herausforderungen, dauert die Bearbeitung insgesamt länger. In seinem Appell an Innenministerin Nancy Faeser betont Sommer, dass hunderte Millionen Euro fehlen, um das BAMF für die aktuellen Herausforderungen angemessen auszustatten.

Linke verliert Fraktionsstatus

Nun ist es offiziell: Die Linksfraktion im Bundestag hat ihre Auflösung zum 6. Dezember beschlossen. Hintergrund ist der Austritt von Sahra Wagenknecht und neun weiterer Abgeordneter aus der Partei Die Linke. Durch das Ausscheiden der zehn Abtrünnigen ist die verbleibende Linksfraktion zu klein, um ihren Fraktionsstatus zu behalten: schon bisher lag sie nur knapp über der Mindestgröße von 37 Abgeordneten. Um als Fraktion anerkannt zu werden, muss man mindestens 5 Prozent aller Abgeordneten auf sich versammeln.

Es besteht die Möglichkeit, dass sich die verbliebenen Abgeordneten der ehemaligen Linksfraktion und die Anhänger von Sahra Wagenknecht zu je einer eigenen Gruppe zusammenschließen. Eine solche Gruppe hätte zwar weniger Rechte als eine Fraktion, könnte aber dennoch politische Akzente setzen. Für die Anerkennung als Gruppe ist ein Bundestagsbeschluss nötig. Darin werden auch Details zu parlamentarischen Rechten festgelegt.

Durch den Verlust des Fraktionsstatus bricht ein großer Teil der staatlichen Unterstützung weg. Diese betrug im letzten Jahr 11,5 Millionen Euro. Ein Großteil davon wurden für Personalkosten verwendet. Etwa 100 Mitarbeiter der Fraktion dürften durch die Auflösung der Fraktion ihre Anstellung verlieren. Hinzukommt der Verlust von einer festgelegten Anzahl an Räumen im Bundestag und Arbeitsmitteln wie Computern.

Jede Fraktion im Bundestag erhält entsprechend ihres Kräfteverhältnisses Sitze in den Ausschüssen. Die Fraktionsführungen dürfen dabei entscheiden, welcher Abgeordnete in welchen Ausschuss einzieht. Eine Gruppe darf hingegen jeweils einen Vertreter in einem Ausschuss haben, dieser verfügt jedoch über verminderte Rechte. Mit dem Verlust des Fraktionsstatus wird auch der Linken-Abgeordnete Klaus Ernst den Vorsitz im Ausschuss für Klimaschutz und Energie abgeben müssen.

Erhebliche Einschränkungen ergeben sich durch den Verlust des Fraktionsstatus auch für die Rechte der Abgeordneten. Die Linken-Politiker im Bundestag können künftig keine Gesetzesentwürfe, Anträge und Entschließungsanträge mehr einbringen. Darüber hinaus verliert die Linke auch das Recht darauf, kleine oder große Anfragen zu stellen, eine namentliche Abstimmung im Bundestag zu verlangen oder ein Regierungsmitglied herbeizuzitieren.

Die weitere Fragmentierung der Parteienlandschaft, die mit der Auflösung der Linksfraktion einhergeht, schwächt letzten Endes auch die Demokratie.

Ampelregierung beschließt Mehrwertsteuererhöhung für Gastronomie

Es ist enttäuschend, dass die erste Reaktion seitens der Ampel auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit der Haushaltspolitik der Ampelkoalition darin besteht, dass diese eine Steuerhöhung beschließt – insbesondere, da diese mit der Gastronomie eine Branche trifft, die ohnehin bereits mit massiven Herausforderungen kämpft.

Die Entscheidung der Ampelregierung, die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie Anfang 2024 wieder auf 19 Prozent anzuheben, ist davon abgesehen ein klarer Wortbruch von Bundeskanzler Scholz. In einer Zeit, in der die Gastronomiebranche immer noch mit den Folgewirkungen der Corona-Krise zu kämpfen hat, und zudem unter Inflation und Fachkräftemangel leidet, ist diese Maßnahme kurzsichtig und völlig unverständlich.

Bereits im Jahr 2020 wurde der Steuersatz für Speisen in Restaurants und Cafés vorübergehend von 19 auf sieben Prozent gesenkt, um die Gastronomie während der Corona-Krise zu entlasten. Diese Ausnahmeregelung wurde mehrmals verlängert, zuletzt bis Ende 2023, aufgrund der Energiekrise und der anhaltenden wirtschaftlichen Herausforderungen.

Die CSU hatte sich vehement für eine dauerhafte Reduzierung der Mehrwertsteuer auf sieben Prozent eingesetzt, um die Gastronomiebranche langfristig zu unterstützen. 

Bundeskanzler Scholz hatte noch kurz vor der Wahl 2021 als damaliger Finanzminister versichert, man werde den gesenkten Mehrwertsteuersatz beibehalten. Auch der aktuelle Finanzminister Lindner hatte sich im Wahlkampf 2021 klar gegen Steuererhöhungen ausgesprochen. Diese Entscheidung der Ampel stellt somit einen klaren Wortbruch dar.

Es ist dringend an der Zeit, dass die Ampelregierung auch in der Haushaltspolitik eine Zeitenwende einleitet. Statt sich auf verfassungswidrige Schattenhaushalte und haushalterische Taschenspielertricks zu verlassen, sollte die Ampelkoalition endlich eine seriöse und solide Haushaltspolitik betreiben.

 Beste Grüße, alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr Alexander Radwan, MdB
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Alexander Radwan
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