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Radwans Notizen 2023/21
01.12.2023

In der neuesten Ausgabe meines Newsletters thematisiere ich das Haushaltsdilemma der Ampelkoalition, die fehlgeleitete Regierungserklärung des Bundeskanzlers, den Widerstand der Grünen-Basis gegen ihre Minister sowie unsere Bemühungen, den Verbrennungsmotor zu bewahren. Zudem hatte ich diese Woche das Vergnügen, gleich zweimal Besuchergruppen aus meinem Wahlkreis in Berlin zu begrüßen. Viel Freude bei der Lektüre!

Haushaltschaos der Ampel – der aktuelle Stand

Ursprünglich war für diese Woche im Bundestag eine „Haushaltswoche“ vorgesehen, in der die Beratungen zum Bundeshaushalt 2024 die gesamte Sitzungswoche einnehmen. Das Karlsruher Urteil, wonach die von der Ampel – trotz besseren Wissens und gegen den Protest der Union – durchgesetzte Verschiebung von 60 Milliarden Euro an nicht genutzten Corona-Krediten in einen Klima- und Transformationsfonds verfassungswidrig war, hat diese Planung nun obsolet gemacht.

Stattdessen wurden nun Anträge und Gesetzesentwürfe, die bei den Fraktionen im fortgeschrittenen Bearbeitungsstand waren, vorgezogen und somit eine reguläre Sitzungswoche mit den üblichen Gremiensitzungen und einer entsprechenden Plenardebatte zusammengestellt.

Durch das Urteil ist die Bundesregierung gezwungen, den Haushalt des laufenden Jahres verfassungsfest zu machen. Dafür hat das Kabinett am Montag einen Nachtragshaushalt für 2023 beschlossen und unter Annahme einer Notlage die Voraussetzungen für die erneute Aussetzung der Schuldenbremse geschaffen. Die endgültige Entscheidung trifft der Bundestag. Die Union wird die Begründung der Notlage sehr sorgfältig prüfen und dann entscheiden, wie sie im Parlament abstimmt.

Unabhängig vom Nachtragshaushalt 2023 muss der Bundestag den regulären Haushalt für das Jahr 2024 beschließen. Das Finanzministerium war nun dazu gezwungen, die ab 2024 geplanten Ausgaben zu sperren. Die im Klima- und Transformationsfonds nun fehlenden 60 Milliarden Euro waren nur zu einem Teil für das Jahr 2024 eingeplant. Die restlichen Mittel sollten in anderen Jahren zum Einsatz kommen. Insofern müssen zunächst die für das Jahr 2024 eingeplanten Mittel durch Einsparungen finanziert werden. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zwingt die Ampel nun – ganz im Sinne der Steuerzahler – zur Prioritätensetzung.

Bankrott- statt Regierungserklärung

Anstatt seine Regierungserklärung zu nutzen, um sich für das Haushaltsfiasko, das die Ampel billigend in Kauf genommen hatte, zu entschuldigen, eine gewisse Demut vor dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu zeigen und darzulegen, wie es weitergehen soll, hat Bundeskanzler Scholz im Plenum am Dienstag eine Phantom-Rede gehalten: In einem verzweifelten Versuch der Rechtfertigung zählte Scholz alle Krisen auf, die ihm einfielen, von der Flut im Ahrtal bis zur Invasion der Ukraine – völlig ungeachtet der Tatsache, ob diese in einem relevanten Verhältnis zu dem dubiosen Haushaltskonstrukt standen, welches in Karlsruhe als verfassungswidrig eingestuft wurde.

In Anbetracht eines solchen Fiaskos, das zudem auf das persönliche Betreiben des Bundeskanzlers zurückgeht, jegliche Selbstkritik zu verweigern, erschließt sich mir nicht. Auch in Bezug auf die Frage nach grundlegenden Konsequenzen aus dem Urteil, blieb der Kanzler eine Erklärung schuldig. Somit geriet die Regierungs„erklärung“ zu einer klaren Themaverfehlung.

Jetzt an der Schuldenbremse zu rütteln, wie es einige in den Ampelparteien fordern, kann nicht die Lösung sein. Auch Steuererhöhungen wären eine grundlegend falsche Reaktion. Der Staat hat kein Einnahmeproblem. Angesichts gesamtstaatlicher Einnahmen von Bund, Ländern und Kommunen von 889,7 Milliarden Euro und Ausgaben von 965,8 Milliarden Euro im ersten Halbjahr 2023, ist es offensichtlich, dass die Bundesregierung es versäumt hat, ihre finanziellen Mittel effektiv für die dringendsten Bedürfnisse des Landes und insbesondere des Mittelstands einzusetzen. Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss zu einem Umdenken führen.

Besuch des Wirtschaftsbeirats Bayern

Diese Woche durfte ich eine Delegation des Wirtschaftsbeirats Bayern im Bundestag empfangen. Für Impulsvorträge und anschließende Diskussionsrunden konnte ich unter anderem den CSU-Landesgruppenvorsitzenden Alexander Dobrindt, den CDU-Generalsekretär Dr. Carsten Linnemann, den stellvertretende Fraktionsvorsitzenden Jens Spahn, die Präsidentin des Verbandes der Automobilindustrie Hildegard Müller und die Geschäftsführerin des Bundesverbandes der Industrie Tanja Gönner gewinnen.

Im Fokus des zweitägigen Programms standen aktuelle Herausforderungen für den Mittelstand wie die aktuelle Haushaltskrise der Ampelkoalition, der Fachkräftemangel, die zunehmende Bürokratiebelastung und die Industriepolitik der Ampelregierung. Im Rahmen einer Veranstaltung mit der Hanns-Seidel-Stiftung referierte Prof. Dr. Michael Hüther, Direktor des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln, zu den Herausforderungen des deutschen Mittelstands im globalen Wettbewerb.

Der Austausch mit den Unternehmern war eine wertvolle Gelegenheit, direkte Einblicke in die Sichtweisen und Bedürfnisse aus der unternehmerischen Praxis zu erhalten und gemeinsam zu überlegen, wie Deutschland als Wirtschaftsstandort den Herausforderungen der Zukunft effektiv begegnen kann.

Union fordert Erhalt des klimaneutralen Verbrennungsmotors

Heute stand im Plenum des Bundestags ein Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Debatte, der darauf abzielt, die Zukunft des Verbrennungsmotors in Deutschland über das Jahr 2035 hinaus zu sichern.

Im Kern dieses Antrags steht die Forderung, eine neue Fahrzeugkategorie für Fahrzeuge zu schaffen, die ausschließlich mit klimafreundlichen Kraftstoffen, sogenannten E-Fuels, betrieben werden. Trotz der öffentlichen Zusicherung von Bundesverkehrsminister Wissing, dass die Zukunft des Verbrennungsmotors auch über 2035 hinaus gesichert sei, fehlen bisher rechtlich bindende Vereinbarungen auf europäischer Ebene.

Die Individualmobilität mit dem eigenen Pkw ist für viele Menschen in Deutschland – gerade auch im ländlichen Raum – unverzichtbar. Dementsprechend muss die Bundesregierung der Automobilindustrie bestmögliche gesetzliche Rahmenbedingungen bieten, die gleiche Bedingungen für verschiedene Antriebssysteme sowie eine faire Besteuerung und Förderung einschließen. Investitionen im Bereich der Produktion von Biokraftstoffen müssen gesichert und eine klare Roadmap für alternative Kraftstoffe in der Landwirtschaft und darüber hinaus entwickelt werden.

Wir werden uns weiter für eine zukunftsfähige und klimafreundliche Mobilität einsetzen, die technologieoffen ist und alle verfügbaren Optionen in Betracht zieht, um unsere Klimaziele zu erreichen und gleichzeitig die Bedürfnisse der Bürger insbesondere im ländlichen Raum zu berücksichtigen.

Nahrungsmittelversorgung sicherstellen

Am Donnerstag hat der Bundestag einen Antrag der CDU/CSU-Fraktion beraten, in dem wir die Bundesregierung auffordern, die Versorgung mit Nahrungsmitteln in Deutschland auch weiterhin sicherzustellen. Hierfür ist entscheidend, dass die Bundesregierung sich dafür einsetzt, dass der Green Deal der Europäischen Union angepasst wird, dass im landwirtschaftlichen Bereich die Ernährungs- und Versorgungssicherheit sowie die Resilienz der Ernährungssysteme deutlich in den Vordergrund gerückt werden.

Um den Selbstversorgungsgrad in Deutschland und Europa zu erhalten, muss die Bundesregierung darauf drängen, dass es beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nicht zu einem generellen Verbot in den sogenannten sensiblen Gebieten kommt, wie es die EU-Kommission in ihrem ursprünglichen Vorschlag über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln vorsieht. Darüber hinaus darf der Anwendungsbereich der EU-Industrieemissionsrichtlinie im Bereich der landwirtschaftlichen Tierhaltung nicht ausgeweitet werden.

Im Durchschnitt der vergangenen Jahre hat der Selbstversorgungsgrad bei Nahrungsmitteln in Deutschland bei rund 80 Prozent gelegen, wobei hier sehr hohe Unterschiede zu verzeichnen sind. So konnte im Jahr 2020 der Bedarf an Obst lediglich zu 20 Prozent aus heimischer Erzeugung gedeckt werden, der Selbstversorgungsgrad bei Kartoffeln betrug dagegen 145 Prozent und bei Milch 112 Prozent.

Der hohe Selbstversorgungsgrad bei landwirtschaftlichen Produkten in Deutschland und Europa ist kein Naturgesetz. Aufgrund des trockenen Sommers 2022 liegt nach Schätzungen der EU-Kommission die EU-Getreideernte um fast acht Prozent unter dem Vorjahresergebnis und unter dem Durchschnitt der letzten fünf Jahre.

Die durch den russischen Angriff auf die Ukraine ausgelöste globale Ernährungskrise und der daraus resultierende massive Anstieg der Lebensmittelpreise weltweit unterstreichen die entscheidende Bedeutung des Themas Ernährungssicherung.

Grünen-Basis gegen Grünen-Minister

In der China-Strategie, die unter Federführung von Außenministerin Baerbock entstanden ist, setzt die Bundesregierung auf ein sogenanntes „De-Risking“ – also auf den Versuch, die wirtschaftliche Abhängigkeit Deutschlands von China zu reduzieren. Dies kann nur durch eine Diversifizierung der Liefer- und Handelsketten gelingen, wozu wir neue Abkommen brauchen.

Am vergangenen Wochenende haben die Grünen jedoch auf ihrem Parteitag zum Europawahlprogramm beschlossen, das Mercosur-Freihandelsabkommen der EU mit Lateinamerika, für das sich Außenministerin Baerbock und Wirtschaftsminister Habeck aussprechen, in seiner jetzigen Form nicht zu unterzeichnen.

Auch wenn das Votum für die Ampelkoalition nicht bindend ist, droht uns ein historisches Versagen. Deshalb hat die CDU/CSU-Fraktion diese bedenkliche Entwicklung am Mittwoch zum Gegenstand der Debatte im Plenum gemacht, denn hier steht zu befürchten, dass Parteipolitik erneut über die Interessen des Landes gestellt wird.

Wenn die Grünen im Frühjahr in den Europawahlkampf ziehen, mit einem Programm, das den eigenen Bundesministern widerspricht, dann zeigt das, wie zerrüttet das Verhältnis zwischen Parteibasis und -spitze bei den Grünen ist.

Besuch aus dem Wahlkreis

Im Rahmen meiner letztjährigen Sommertour nahm ich zugunsten der Tölzer Tafel für eine halbe Stunde an der Kasse des Tölzer Edeka-Markts Platz. Bei dieser Gelegenheit habe ich die Mitarbeiter der Edeka-Märkte von Firmeninhaber Kaspar März aus den Landkreisen Miesbach und Bad Tölz-Wolfratshausen zu einer politischen Informationsfahrt in die Bundeshauptstadt eingeladen.

Am Montag konnte ich die Besuchergruppe im Bundestag begrüßen. Unter der Kuppel des historischen Reichstagsgebäudes haben wir uns über die aktuelle politische Situation ausgetauscht.

Gerade während der Coronapandemie hat der Einzelhandel unglaublich viel geleistet. Deshalb freut es mich sehr, dass Herr März und so viele seiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter meiner Einladung gefolgt sind und die Reise nach Berlin angetreten haben.

Auf dem dreitägigen Programm standen unter anderem ein Besuch des Denkmals für die ermordeten Juden Europas, eine Stadtrundfahrt durch die Bundeshauptstadt, der Besuch der Gedenkstätte Berliner Mauer und ein Mittagessen in der sogenannten „Bayerischen Botschaft“ (der Landesvertretung des Freistaats Bayern in Berlin).

 Beste Grüße, alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr Alexander Radwan, MdB
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Alexander Radwan
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