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Radwans Notizen 2024/06
12.04.2024

In dieser Ausgabe meines Newsletters berichte ich über die Grüne Blockade in der Asylpolitik, zum einen bei der EU-Asylreform und zum anderen bei der Bezahlkarte. Außerdem berichte ich darüber, wie die Ampel den nächsten Kulturkampf vom Zaun bricht. Besonders unverständlich finde ich zudem das Ampel-Nein zur Unionsinitiative zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls, vor allem vor dem Hintergrund der massiven Steigerung der entsprechenden Fälle im vergangenen Jahr.
Viel Freude bei der Lektüre!

EU-Asylreform trotz Grüner Blockade

Ein Scheitern der am Mittwoch beschlossenen EU-Asylreform wäre ein verheerendes Signal in der aktuellen Migrationskrise gewesen. Im Europaparlament haben die deutschen Grünen mehrheitlich gegen die Reform gestimmt. Sie konnten die Reform zwar nicht verhindern, diese wird jedoch frühestens in zwei Jahren Wirkung entfalten. Die Kommunen in Deutschland sind aber längst am Limit. Die Bundesregierung muss endlich die illegale und unkontrollierte Migration als Sicherheitsrisiko anerkennen und wirksame Maßnahmen zu ihrer Reduzierung ergreifen. Freiwillige Aufnahmeprogramme müssen gestoppt, der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten beendet und weitere Länder als sichere Herkunftsstaaten eingestuft werden. Leistungen für Ausreisepflichtige müssen reduziert und neue Abkommen mit Transit- und Herkunftsstaaten (wie zuletzt zwischen der EU und Ägypten) forciert werden. Wenn die Bundesregierung in der Asylpolitik weiter so zögerlich agiert, droht eine zusätzliche Verschärfung der gesellschaftlichen Spannungen.

Monatelange Blockade der Grünen bei Bezahlkarte für Asylbewerber

Bund und Länder hatten sich bereits im November 2023 auf die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber geeinigt – mit ihrer unverantwortlichen Blockadehaltung hatten die Grünen die Entscheidung seither zu verschleppen versucht. Nun hat sich die zerstrittene Ampel endlich auf eine bundesweite Rechtsgrundlage für die Bezahlkarte verständigt. Unsere Kommunen stoßen längst an ihre Leistungsgrenzen. Deshalb können wir uns diese Verzögerungstaktik der Grünen bei der Bewältigung der Migrationskrise schlichtweg nicht leisten. Sie erodiert die Akzeptanz des Asylrechts in der Bevölkerung und bedroht somit den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Mit der Bezahlkarte werden die Möglichkeiten zum Missbrauch der staatlichen Unterstützung deutlich verringert und Fehlanreize reduziert. Asylbewerberleistungen dienen der Sicherung des Existenzminimums und dürfen nicht für Rücküberweisungen in die Herkunftsländer zweckentfremdet werden.

Ampel provoziert den nächsten Kulturkampf

In Deutschland ist Schwangerschaftsabbruch verboten. Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches kann er mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden. Unter bestimmten Bedingungen bleibt er aber straffrei. Dazu muss der Abbruch innerhalb der ersten zwölf Schwangerschaftswochen erfolgen, und die Schwangere muss sich vor dem Eingriff beraten lassen. Eine vor einem Jahr von der Ampel eingesetzte Expertenkommission kündigt diesen historischen und mühsam errungenen Kompromiss zwischen dem Lebensrecht des Embryos und dem Recht der Frau auf Selbstbestimmung nun auf. Dieser Konsens gilt seit 1995 und basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lebensrecht Ungeborener. Der Verdacht drängt sich auf, dass hier ein weiteres mal Ideologie die Agenda der Bundesregierung bestimmt. Die Kommission hat wenig überraschend geliefert, was von den Ampelfraktionen bestellt wurde. Derzeit bringt die Regierung zudem ein Gesetz auf den Weg, das Proteste in unmittelbarer Umgebung von Beratungsstellen, Arztpraxen oder Kliniken, die Abtreibungen durchführen, unterbinden soll. Es ist schon sehr bezeichnend, dass ausgerechnet diejenigen Kräfte, die sich einer gesellschaftlichen Liberalisierung verschrieben haben, nun eine Einschränkung der Demonstrationsfreiheit forcieren. Ohne Not provoziert die Ampel hier eine Diskussion, die zu einer weiteren gesellschaftlichen Spaltung beiträgt.

Ampel lehnt Unionsinitiative zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls ab

Diese Woche wurde die Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2023 vorgestellt. Sie zeigt unter anderem eine Zunahme von 18 Prozent bei den Wohnungseinbruchsdelikten gegenüber dem Vorjahr 2022. Vor diesem Hintergrund ist mir unverständlich, dass SPD, Grüne und FDP diese Woche eine Gesetzesinitiative der CDU/CSU zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls abgelehnt haben. In der letzten Legislaturperiode wurden auf Drängen der Union bestimmte Befugnisse der Ermittlungsbehörden zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls erweitert, insbesondere bei der Telekommunikationsüberwachung. Die Erweiterung wurde aber auf Betreiben der SPD nur befristet für fünf Jahre aufgenommen. Diese Frist endet am 11. Dezember 2024. Mit unserem Gesetzentwurf wollten wir die zusätzlichen Befugnisse zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls entfristen. Bleibt der Gesetzgeber untätig, wird den Strafverfolgungsbehörden mit Ablauf des Stichtags die Möglichkeit genommen, Einbruchsdiebstähle in Wohnungen mithilfe einer Telekommunikationsüberwachung aufzuklären. Häufig ist die Telekommunikationsüberwachung der einzige Ermittlungsansatz. Alle Praktiker und Kriminalistenverbände haben sich in der Anhörung des Rechtsausschusses für unseren Gesetzentwurf ausgesprochen und auf die Wichtigkeit der Regelung hingewiesen.

Verstärkung aus Kairo im Berliner Büro

Seit dem 8. April wird mein Team von Logayna Kadry verstärkt, die im Rahmen des Internationalen Parlamentsstipendiums ein dreimonatiges Praktikum in meinem Büro absolviert. Sie stammt aus der ägyptischen Hauptstadt Kairo und hat ihren Bachelorabschluss in Jura gemacht. Hier stellt sie sich kurz vor:

 „Hallo! Ich bin Logayna, bin 23 Jahre alt und freue mich sehr darüber, mein Praktikum in dem Büro von Herrn Radwan absolvieren zu können. Besonderes Interesse habe ich an Herrn Radwans Tätigkeit im Auswärtigen Ausschuss und im Ausschuss für die Angelegenheiten der Europäischen Union, und insbesondere an seiner außenpolitischen Arbeit in dem Bereich des arabischen Raums. Ich bin gespannt, was ich hier in den nächsten Monaten noch lernen werde, und freue mich schon auf neue Erfahrungen und Herausforderungen.“

 Beste Grüße, alles Gute und bleiben Sie gesund!
Ihr Alexander Radwan, MdB
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